Bereits am 27. November 2019 ist es soweit: Nach den obersten Bundesbehörden und der Freien Hansestadt Bremen müssen auch alle weiteren öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene XRechnungen annehmen und verarbeiten können. Dazu zählen nicht nur Behörden, sondern auch weitere Unternehmen, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind. Gesetzliche Krankenversicherungen und Industrie- und Handelskammern sind daher ebenfalls davon betroffen.
Sie haben helic im Einsatz? Dann haben wir für Sie die passende Lösung.
Starter-Paket
Mit dem Starter-Paket können Sie XRechnungen ganz einfach annehmen. helic wandelt die Daten der XRechnung in ein lesbares Format um und führt die erforderlichen Konformitätsprüfungen durch. Im Anschluss kann die XRechnung in helic weiterbearbeitet werden.
Komplett-Paket
Oder Sie sparen sich mit dem Komplett-Paket die manuellen Erfassungstätigkeiten und erledigen die gesamte Rechnungsprüfung inklusive Kontierung vollständig digital. Auch die automatisierte Übergabe an das Rechnungswesen (z.B. an Wilken, EVA,…) ist Teil der Lösung in helic.
Bereit für die Zukunft!
Sie wissen heute noch nicht genau, über welche Kanäle zukünftig elektronische Rechnungen bei Ihnen eingehen? Nicht schlimm! Mit unserer modularen Lösung sind Sie optimal vorbereitet. Denn neben der E-Mail wird es weitere Eingangskanäle (DE-Mail, Webservice via PEPPOL, Portale von Drittanbietern: z.B. die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes oder die Kopfstelle Ihres Rechenzentrums) geben.
Übrigens – unsere helic-Lösungen zur digitalen Rechnungsbearbeitung haben sich bereits seit vielen Jahren bewährt. So setzt zum Beispiel die BAHN-BKK helic erfolgreich ein, um elektronische Rechnungen automatisiert zu verarbeiten.
Möchten Sie mehr erfahren?
Gerne stellt Ihnen Markus Karbus die Lösung im Detail vor. Rufen Sie dazu einfach unter +49 231 97575-717 an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf.
Hintergründe
Die Europäische Union (EU) hat mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen definiert. Für Deutschland hat der Bund dazu das E-Rechnungsgesetz sowie die E-Rechnungsverordnung für Bundeseinrichtungen erlassen. Als deutschlandweiter Standard für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen wurde die XRechnung festgelegt. Bereits seit 27. November 2018 müssen die obersten Bundesbehörden sowie Verfassungsorgane des Bundes E-Rechnungen empfangen und verarbeiten. Alle anderen Bundeseinrichtungen folgen am 27. November 2019. Spätestens bis 18. April 2020 müssen auch Länder und Kommunen die E-Rechnung eingeführt haben. Ab dem 27. November 2020 sind auch Lieferanten und Dienstleister eines öffentlichen Auftraggebers betroffen. Dann gilt auch für sie – Rechnungen sind nur noch elektronisch zu stellen.(Quelle: Informationen zur elektronischen Rechnung im Rahmen der Einführung der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE))