Im kommenden Jahr werden die Industrie- und Handelskammern zunehmend mit einem neuen Rechnungsstandard umgehen müssen.
Öffentliche Auftraggeber - darunter fallen auch Körperschaften öffentlichen Rechts - sind gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 verpflichtet, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten. Dies gilt ab 27. November 2019.
Mit unserer Standardlösung erfüllen Sie diese Vorgaben und profitieren von einem einheitlichen Verfahren mit nahtloser Integration in die elektronische Verarbeitung von Eingangsrechnungen.
Sie haben helic im Einsatz? Dann haben wir für Sie die passende Lösung.
Sind Sie bereit für die Zukunft? Gerne stelle ich Ihnen die Lösung im Detail vor. Rufen Sie Markus Karbus dazu einfach unter +49 231 97575-717 an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf.