Der helic Analyzer, unsere Software zur automatisierten Bilanzanalyse, wurde erneut hinsichtlich der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Consul GmbH als sonstiger Fremdbezug bewertet. Consul erklärt in ihrem aktuellen Schreiben: „…Bei der Lizensierung und dem Betrieb des helic Analyzer 5 handelt es sich um einen sonstigen Fremdbezug gemäß MaRisk Rundschreiben 10/2021. Die Tatbestände einer Auslagerung sind nicht gegeben und nicht erfüllt. …“
Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme haben wir aufgrund der Anfragen von Neukunden in Auftrag gegeben. Sie soll den Häusern bei der vorzunehmenden Klassifizierung des helic Analyzer im Rahmen ihres Auslagerungsmanagements als Orientierungshilfe dienen. Das Gutachten stellen wir sowohl Kunden als auch interessierten Banken und Sparkassen, die den helic Analyzer als Eigenanwendung einführen wollen, gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde das Release 5 des helic Analyzer gemäß IDW PS 880 zertifiziert. Im Zuge der Softwareprüfung wurde beurteilt, ob die jeweiligen institutsspezifischen Regeln für die Abschlussanalyse eingehalten werden. Die Wirtschaftsprüfer bescheinigen, dass die Software bei sachgerechter Anwendung eine diesen Regeln entsprechende Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit der Verarbeitung ermöglicht. Das Zertifikat wurde für die Regelwerke der Bürgschaftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen ausgestellt.