Sozialdaten nehmen gesetzlich eine besondere Rolle im Datenschutz ein. Gesundheitsämter sind deshalb verpflichtet, die von ihnen verwalteten Daten regelmäßig und protokolliert zu löschen.
Wir unterstützen Sie bei der konkreten fachlichen und technischen Realisierung eines fundierten Löschkonzeptes. Dafür haben wir bereits in Kooperation mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen und Rechenzentren unter Mitwirkung von Herrn Ministerialrat a.D. Udo Polaszek ein Handbuch für die Entwicklung eines Löschkonzepts entwickelt.
Auf diese Weise wird Ihre Behörde nicht nur den Vorgaben des „Ordnungsgemäßen Löschen von Sozialdaten und personenbezogenen Daten im Sinne des §110 SGB IV“ gerecht. Sie schaffen gleichzeitig freien Speicherplatz und reduzieren infolgedessen die Betriebskosten.